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Kostenlose Apps: Bundesregierung macht Ernst

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Verbraucherverträge für digitale Produkte und Dienstleistungen sind eine Grauzone: Im deutschen Vertragsrecht gebe es dafür bislang keine speziellen Vorschriften für Verbraucherverträge. In einem Gesetzesentwurf schlägt die Bundesregierung Verbesserungen vor – auch für den Umgang mit kostenlosen Apps. 

 
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Regierung will Kauf von Software, Apps und E-Books für Kunden verbessern

Beim „Einkauf auf den bekannten Online-Marktplätzen“ will die Bundesregierung in einem neuen Gesetzesentwurf die Rechte von Kunden beim Kauf von Software, Apps oder E-Books stärken. Eine Lücke im deutschen Vertragsrecht, das solche Produkte betrifft, will man auf diese Weise schließen. Das neue Gesetz soll Anfang 2022 in Kraft treten und greift im Sinne einer Harmonisierung Vorschriften auf, die bereits in anderen EU-Mitgliedstaaten erlassen worden sind.

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„Im Kern der Neuregelung wird insbesondere die Pflicht des Unternehmens zur mangelfreien Leistung geregelt. Verbraucher erhalten künftig umfassende Gewährleistungsrechte, wie sie das deutsche Recht bislang nur etwa bei Kauf-, Werk- und Mietverträgen kennt“, schreibt die Bundesregierung auf ihrer Website. Der Verbraucher habe im Falle eines Mangels des digitalen Produkts Anspruch auf Beseitigung des Mangels, zum Beispiel durch Nachbesserung oder erneute Bereitstellung. Dazu kommen sowohl das Recht auf Vertragsbeendigung als auch das Recht zur Minderung, heißt es in der Erläuterung des Entwurfs weiter. Auf der Website lässt sich auch einsehen, welche digitalen Güter das neue Gesetz abdecken soll – beispielsweise eben auch kostenlose Apps, die kein Geld kosten, für die man aber in vielen Fällen mit seinen Daten „bezahlt“.

Diese Apps gehören auf jedes Smartphone:

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Update-Pflicht kommt

„Neu ist auch die Pflicht, dass Aktualisierungen – also funktionserhaltende Updates und Sicherheitsupdates – vom Unternehmen bereitzustellen sind, damit die digitalen Produkte vertragsgemäß bleiben“, schreibt die Bundesregierung zum neuen Gesetzesentwurf. Bundesverbraucherschutzministerin Christina Lambrecht (SPD) fasst zusammen: „Wenn eine Software fehlerhaft ist oder eine App nicht richtig funktioniert, hat der Kunde die gleichen Rechte wie beim Kauf jedes anderen Produkts.“ Wie sich die Neuerung tatsächlich für Verbraucher auswirken wird, bleibt abzuwarten.

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