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Im Job krankschreiben: Das solltet ihr im neuen Jahr beachten

© Anna Shvets / Pexels

Sich krankschreiben lassen ist ab 2021 einfacher: Nicht nur wird die Möglichkeit zur Diagnose per Videoanruf verlängert, ein wichtiger Schritt wird euch ebenfalls abgenommen. GIGA erklärt, was sich außerdem noch ändert.

2021: Krankenkasse wird automatisch informiert

Es geht voran mit der Telemedizin in Deutschland, zumindest schrittweise: Erst kürzlich kündigte Gesundheitsminister Jens Spahn an, dass die Krankschreibung per Video im Zuge der Corona-Pandemie verlängert wird. Ab 2021 wird Arbeitnehmern dann im Krankheitsfall noch ein Schritt abgenommen: Denn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird künftig vom Arzt automatisch an die jeweilige Krankenkasse übermittelt. Der gelbe Schein für zuhause entfällt. Ab 2022 soll auch die Meldung beim Arbeitgeber automatisch erfolgen.

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Außerdem sind die Krankenkassen ab Januar verpflichtet, die elektronische Patientenakte anzubieten. Ob sie auch genutzt wird, entscheiden aber die Versicherten. Ebenso darüber, welche Daten darin auftauchen – und welche eben nicht. Die Kontrolle bleibt ganz im Sinne des Datenschutzes bei den Versicherungsnehmern. Es schadet nicht, sich dazu bei der eigenen Krankenkasse zu informieren. Die E-Akte beim Arzt soll im Juni 2021 ebenfalls kommen. Und per App können ab Juli 2021 auch Rezepte digital ausgestellt werden, wie etwa Medical Tribune berichtet. Hier kommt auch Spahns Videosprechstunde wieder ins Spiel, denn im Anschluss an eine Ferndiagnose sollen Rezepte dann direkt auf dem Smartphone landen.

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Einige unbekanntere Apps, die auf dem Smartphone nicht fehlen sollten:

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Die Krankenkasse wechseln wird im neuen Jahr 2021 noch leichter

Und wer schon Kontakt aufnimmt, sollte auch gleich die Beiträge prüfen. Denn die Zusatzbeiträge für die Krankenkasse können ab Januar steigen. Wie hoch genau, darüber bestimmt jede Kasse selbst. Aufgrund der veränderten Kosten steht Versicherten das Recht zur Sonderkündigung zu – und ab 2021 soll der Wechsel zusätzlich einfacher werden. Zum einen sinkt die Mindestdauer der Versicherung von 18 Monaten auf dann nur noch 12. Wahrscheinlich ist für viele aber diese Änderung noch hilfreicher: Künftig müssen Versicherte bei einem Wechsel nicht mehr selbst kündigen. Stattdessen einfach bei der neuen Krankenkasse anmelden, die übernimmt dann die Kündigung bei der vorherigen.

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