Nintendo: Neue Sammelklage greift technische Mängel der Switch an

Nintendo muss sich in den USA erneut einer Sammelklage wegen des als „Joy-Con-Drift“ bekannten technischen Problems stellen. Eine detaillierte Analyse durch Experten dient als Grundlage der Klage.
Schon kurz nach dem Release der Nintendo Switch gab es die ersten Beschwerden über Probleme mit den Joy-Cons. Das Phänomen wurde als „Joy-Con-Drift“ bekannt, dabei handelt es sich konkret um ein Problem mit den Analog-Sticks, die häufig nach ein paar Monaten anfangen, den Charakter oder Zeiger zu bewegen, ohne das die Spieler die Sticks berührt.
Nach einer ersten Klage 2019 begann Nintendo kostenlose Reparaturen anzubieten, da das Problem aber auch bei reparierten Joy-Cons zurückkehrt und Nintendo nicht Dutzende Gratis-Instandsetzungen ermöglicht, folgen irgendwann Kosten für die Spieler.
Eine neue Sammelklage nimmt nun diese technischen Probleme aufs Korn. Der Klageschrift liegen neben den Einschätzungen von Experten auch Bilder der Einzelteile bei, welche für das technische Problem verantwortlich sein sollen. Einfach gesagt, entsteht das Problem durch Abnutzung zweier aneinander reibender Bauteile des Joy-Con, welche die Bewegung des Sticks durch den Spieler an den Controller übertragen. Ein Teil aus eher weichem Carbon, das andere aus hartem Stahl nutzen sich ab, in der Klage sogar durch Bilder eines Elektronen-Mikroskops dargestellt.
Die Anwälte des Klägers schildern, wie auch nach der ersten Reparatur das Problem immer wieder auftritt und nun bereits das vierte Paar Joy-Cons im Einsatz ist. Der „Joy-Con-Drift“ verursacht kontinuierlich Kosten für die Spieler und das, obwohl Nintendo sich des Problems bewusst ist.
Sollte die Sammelklage erfolgreich sein, würde ein Urteil für alle Nintendo-Kunden in den USA gelten, die unter dem verhandelten Sachverhalt leiden. Das bedeutet, dass niemand mehr für sich selbst klagen muss, sondern nur noch den Nachweis zu erbringen hat, zur geschädigten Gruppe zu gehören.
Im deutschen Recht existiert diese Gruppenbetroffenheit nicht. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit selbst darlegen und nachweisen. Ein ähnliches Prinzip verfolgen in Deutschland aber sogenannte Musterfeststellungsklagen, bei denen eingetragene Verbraucherschutzverbände im Namen von mindestens zehn Verbrauchern Ansprüche nachweisen und geltend machen können.
Solche Prozesse, wenn es denn zu einem kommt, können sich über Jahre ziehen.