Den Rundfunkbeitrag für 2021 zu erhöhen, war fast schon beschlossene Sache – fast. Jetzt haben die Öffentlich-Rechtlichen ihr Glück vor dem Verfassungsgericht versucht und sind gescheitert. GIGA erklärt, was das für Beitragszahler bedeutet.
Originalartikel:
Für das Jahr 2021 soll der Rundfunkbeitrag angehoben werden. Gegen die höheren Rundfunkgebühren stellt sich die CDU in Sachsen-Anhalt, wie das Medienmagazin DWDL.de berichtet. Wegen der Mehrheitsverteilung im Landtag hängt das Votum des Landes maßgeblich daran, wie sich die CDU in den kommenden Wochen vor der Abstimmung verhält.
CDU stellt sich gegen Empfehlung, den Rundfunkbeitrag anzuheben
Der neue Rundfunkbeitrag geht auf die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zurück. In ihrem Bericht gibt die KEF an, die Erhöhung entspreche dem angemeldeten ungedeckten Finanzbedarf der Öffentlich-Rechtlichen (ARD, ZDF, Deutschlandradio, Arte) von 2021 bis 2024.
Was die GIGA-Redaktion vom Rundfunkbeitrag hält:
Noch im Frühjahr hieß es aus dem Landesparlament, man werde sich der Empfehlung der KEF anschließen. Jetzt sieht es hingegen anders aus: „Ein Angebot der Intendanz hat die Fraktion nicht bewogen, von ihrer Beschlusslage abzuweichen“, erklärt der Fraktionsvorsitzende der CDU, Siegfried Borgwardt, gegenüber DWDL. Verantwortliche der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten hatten zuvor angeboten, kleine und mittelständische Unternehmen zeitlich befristet von der Beitragspflicht zu befreien. Die CDU aber will trotzdem beim Nein bleiben.
Für Beitragszahler würden die Pläne auf das Jahr gerechnet zusätzliche Kosten von 10,32 Euro bedeuten. Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag, ehemals GEZ-Gebühr, gibt es schon lange und die Zahl der Boykottierenden wächst. Jüngst versuchten einige Beitragspflichtige etwa, die Zahlungsaufforderung zu umgehen.
Abstimmung über steigende Gebühren steht noch aus
Die CDU stellt eine Mehrheit im Landtag, gemeinsam mit der AfD, die gegen die Erhöhung stimmen wird. Damit wäre das Nein aus Sachsen-Anhalt sicher – und vor allem ausschlaggebend. Denn es braucht ein einstimmiges Votum der Länder. Schert eines aus, ändert sich nichts. Obwohl inzwischen mehrfach bekräftigt, ist die Ablehnung der neuen Rundfunkbeiträge seitens der CDU-Sachsen-Anhalt eine bloße Absichtserklärung. Der Entscheid steht im Dezember an.
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