Nach dem BGH-Urteil gegen Banken und Sparkassen in Deutschland stehen viele Kunden vor der Frage: Wie hole ich mir zu viel gezahlte Gebühren zurück? Die Verbraucherzentralen helfen weiter.
Negativzinsen zurückholen: So solltet ihr vorgehen
Banken und Sparkassen haben jahrelang zu Unrecht Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten erhoben. So hat der Bundesgerichtshof entschieden. Damit können betroffene Kunden nun aktiv werden und bei den Geldhäusern ihre zu viel gezahlten Beträge zurückfordern.
Dafür solltet ihr euch zu allererst einen Überblick verschaffen, wie viel Negativzinsen überhaupt angefallen sind. Die Verbraucherzentralen raten:
Ermitteln Sie anhand von Kontoauszügen, was Sie bisher an Negativzinsen gezahlt haben. Sollte das nicht möglich sein, weil entweder keine Unterlagen mehr vorliegen oder eine Bezifferung zu schwierig erscheint, steht Ihnen bei Girokonten auch ein Anspruch auf eine kostenlose Entgeltaufstellung aus § 10 des Zahlungskontengesetzes gegenüber Ihrer Bank zu. Verlangen Sie anschließend, dass Ihnen die einbehaltenen Verwahrentgelte erstattet werden.
Hier solltet ihr beachten: Das Urteil des BGH bezieht sich grundsätzlich nur auf ein Negativzins-Verbot für Spar- und Tagesgeldkonten. Negativzinsen sind bei Girokonten weiterhin zulässig. Die Banken müssen allerdings unmissverständlich erläutern und vertraglich festhalten, unter welchen Umständen diese Zinsen anfallen. Ist das nicht der Fall, können Betroffene auch für Negativzinsen auf Girokonten auf Rückzahlung pochen.
Und nicht nur das: Wie bei Rückforderungen an Banken nicht unüblich, solltet ihr eurerseits darauf bestehen, dass der Betrag inklusive der euch in der Zwischenzeit entgangenen Zinsen erstattet wird.
Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen
Wer sich mit der Formulierung der Forderungen gegenüber der Bank schwer tut, kann dafür auch gleich den Musterbrief der Verbraucherzentralen (als PDF ansehen) nutzen. Der lässt sich auch per Mail an eure Bank oder Sparkasse verschicken. Wer ganz sicher gehen will, nutzt ein Einwurfeinschreiben per Post und kann so sicherstellen, dass die Forderungen nachverfolgbar bei der Bank eingegangen sind.
Achtet beim Musterbrief darauf, die Formulierung auf euren persönlichen Fall anzupassen. Wenn ihr etwa keine Verwahrentgelte aufs Girokonto gezahlt habt, sollte das auch nicht in eurem Anschreiben stehen. Ihr müsst zudem den geforderten Betrag – so weit er euch bekannt ist – und eure persönlichen Daten eintragen.