Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von WhatsApp gibt es erst seit 2016 in deutscher Sprache. Seitdem hat sich aber einiges geändert, vor allem beim Thema Datenschutz. Wir bringen euch auf den neuesten Stand und erklären, was in den AGB von WhatsApp drinsteht – und was das wirklich bedeutet.
Diese drei WhatsApp-Tricks solltet ihr auf jeden Fall kennen:
Sind wir mal ganz ehrlich: Nutzungsbedingungen und AGB sind etwas, das wir zur Kenntnis nehmen, überfliegen und dann bestätigen, obwohl wir sie nicht gelesen haben. Und das, obwohl wir dutzende Social-Media-Anwendungen auf unserem Smartphone installiert haben, die teilweise sehr weitreichende Berechtigungen einfordern.

Das trifft natürlich auch für den beliebten Messenger WhatsApp zu. Als Nutzer wird man zwar regelmäßig über Änderungen der AGB informiert und muss auch brav zustimmen. Die Mehrheit scrollt aber einfach nach unten und tippt auf den Bestätigen-Button, ohne zu wissen, was man da eigentlich genehmigt.
Zeit, das zu ändern!
WhatsApp-AGB: Diese persönlichen Daten sammelt der Messenger
WhatsApp sammelt Daten über euch. Daran führt kein Weg vorbei und das sollte euch klar sein, wenn ihr den Messenger nutzt. WhatsApp verwendet diese Daten eigenen Angaben zufolge, um seine „Dienste zu betreiben, anzubieten, zu verbessern, zu verstehen, zu individualisieren, zu unterstützen und zu vermarkten.“ Dazu zählen die folgenden grundlegenden Informationen, die ihr weitergebt:
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse (sofern angegeben)
- Profilnamen
- Telefonnummern von Kontakten in eurem Telefonbuch
- Profilbild
Das ist aber nur der Anfang. Darüber hinaus erfasst WhatsApp verschiedene Daten, um die Nutzer besser zu verstehen. Das beinhaltet:
- Nutzungs- und Log-Informationen (beispielsweise wie häufig und wie lange ihr WhatsApp nutzt)
- Informationen, welche Funktionen ihr nutzt (Anrufe, Status, Gruppen, etc.)
- Geräte und Verbindungsdaten (Modell eures Smartphones, Sprache, Zeitzone, Mobilfunknetz)
- Standort-Informationen
Alle diese Informationen behält WhatsApp nicht für sich – zur Analyse gibt man die Daten auch an andere Unternehmen. Konkret heißt es in den AGB dazu:
„WhatsApp verwendet die ihm zur Verfügung stehenden Informationen und arbeitet auch mit Partnern, Dienstleistern und verbundenen Unternehmen zusammen.“
Das prominenteste Unternehmen, mit dem WhatsApp Daten austauscht, ist Facebook. Das soziale Netzwerk kaufte WhatsApp 2014 auf und erhält damit auch Zugriff auf die persönlichen Daten aus dem Messenger. Nicht nur Datenschützer ärgerten sich schon darüber, dass WhatsApp auch dann Daten an Facebook weitergibt, wenn man gar keinen Account bei dem Netzwerk hat. Immerhin könnt ihr der Verarbeitung eurer Informationen widersprechen. Der Vorgang ist aber recht aufwendig – lest den verlinkten Artikel, um zu erfahren, wie das geht.
Lest zum Thema Datenschutz auch diese Artikel zur aktuellen Gesetzeslage:
- DSGVO: Was euch die Regelung bringt und wo sie versagt
- DSGVO: Was Facebook-User beachten müssen und was Unsinn ist
- DSGVO für private Webseiten – Checkliste und Tipps
WhatsApp: Rechte an Bildern oder Texten – Das sagen die AGB
Im Netz liest man immer wieder von „Skandalen“, weil WhatsApp angeblich Bilder und Texte, die mit dem Messenger verschickt werden, weitergebe. Das ist nicht ganz richtig, allerdings lohnt es sich, die Klausel in den AGB noch einmal genauer anschauen. Dort heißt es:
„Damit wir unsere Dienste betreiben und bereitstellen können, gewährst du WhatsApp eine weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Verbreitung, Erstellung abgeleiteter Werke, Darstellung und Aufführung der Informationen (einschließlich der Inhalte), die du auf bzw. über unsere/n Dienste/n hochlädst, übermittelst, speicherst, sendest oder empfängst.“
Im Prinzip erlaubt ihr WhatsApp damit, alles was ihr in dem Messenger hochladet, (Bilder, Texte, Videos oder Audiodateien) zu nutzen. Die Rechte von WhatsApp beschränken sich darauf, diese Informationen zu verwenden, um „den Dienst bereitzustellen und zu betreiben.“ Im Zweifel würde hier vermutlich von Fall zu Fall entschieden, da man diese Klausel unterschiedlich auslegen kann.
WhatsApp-AGB: Altersbeschränkung für Nutzer
WhatsApp hat in den AGB eine Altersbeschränkung verankert. EU-Bürger dürfen WhatsApp erst ab 16 Jahren nutzen, alle anderen bereits ab 13. Hierzu heißt es in den Geschäftsbedingungen:
„Wenn du in einem Land in der Europäischen Region lebst, musst du mindestens 16 Jahre alt sein, um unsere Dienste zu nutzen.“
Wer die App auf seinem Smartphone installiert, muss dieser Bedingung zustimmen. Allerdings kontrolliert WhatsApp nicht, ob ihr wahrheitsgemäß antwortet. Genau deshalb nutzen auch tausende von Jugendlichen unter 16 Jahren WhatsApp. Sie verstoßen damit theoretisch zwar gegen die AGB, ohne Kontrolle müssen sie aber praktisch keine Strafen fürchten.
WhatsApp verpflichtet minderjährige Nutzer außerdem dazu, die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten einzuholen, wenn sie WhatsApp nutzen wollen. Auch hier gibt es allerdings keinen echten Kontrollmechanismus – im Prinzip vertraut WhatsApp einfach darauf, dass die Nutzer wahrheitsgemäß antworten.
Wie geht es mit den WhatsApp-AGB weiter?
Die derzeitigen Nutzungsbedingungen von WhatsApp sind sicherlich nicht das Ende der Fahnenstange. Gerade beim Thema Datenschutz besteht noch viel Klärungsbedarf. Die neue Datenschutzgrundverordnung ist erst der Anfang – spannend wird sein, wie die Gerichte in Zukunft entscheiden werden. Denkbar ist etwa, dass WhatsApp tatsächlich verpflichtet wird, das Alter der Nutzer zu kontrollieren, beispielsweise durch einen Ausweis-Check oder eine Altersbeschränkung in den App-Stores.
Wenn euch die Bedingungen von WhatsApp nicht zusagen, könnt ihr auch einen anderen Messenger ausprobieren. Wir zeigen euch dazu die 9 besten WhatsApp-Alternativen.
Du willst keine News rund um Technik, Games und Popkultur mehr verpassen? Keine aktuellen Tests und Guides? Dann folge uns auf Facebook oder Twitter.