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E-Scooter: In dieser deutschen Stadt kann man bereits legal fahren

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E-Mobility
Facts 

Bamberg startet ersten E-Scooter-Modellversuch in Deutschland

In Bamberg ist der deutschlandweit erste Test gestartet, bei dem 15 E-Scooter mit Sondergenehmigung durch die Straßen der oberfränkischen Stadt rollen.

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So sollen die E-Scooter des Sharing-Dienstleisters Bird auf „Tauglichkeit im Verkehr“ geprüft werden, wie das Portal inFranken berichtet. Interessierte Testkunden können sich bei den Stadtwerken Bamberg online bewerben. Die Sondergenehmigung sieht vor, dass die Testfahrer einen Fahrradhelm tragen müssen und einen Führerschein der Klasse B besitzen.

Bambergs Oberbürgermeister Andreas Starke und Bamberg-Stadtwerke Geschäftsführer Dr. Michael Fiedeldey mit E-Scootern, aber ohne Helm (Bildquelle: Stadtwerke Bamberg / Fotograf: Matthias Hoch)
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E-Scooter: Bundesweite Zulassung im Frühsommer 2019

Für das restliche Bundesgebiet ist noch ein wenig Geduld gefragt. „Bis zum Frühsommer 2019“ will die Bundesregierung laut Steffen Bilger (CDU) die Verordnung auf den Weg gebracht haben, so eine aktuelle Pressemitteilung des Bundestags. Bilger ist Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Schon vor der Zulassung sind einige E-Scooter-Modelle heiß gefragt:

Zuvor hatte bereits die Zeit berichtet, dass Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Verordnung „nach mehreren Korrekturdurchläufen“ unterschrieben habe. Zugleich stellte der Wirtschafts- und Umweltrechtler Prof. Dr. Stefan Klinski in einem aktuellen Rechtsgutachten fest: Die geplante Freigabe für Elektroroller verstößt gegen das Grundgesetz. Konkret geht es um Roller, die zwischen 6 und 12 km/h fahren können und auf Gehwegen unterwegs sein sollen. Darüber gibt es die Klasse der E-Scooter, die zwischen 12 und 20 km/h erreichen und vorrangig auf Radwegen gefahren werden müssen. Laut Klinski werden „grundgesetzwidrig den wirtschaftlichen Interessen der Hersteller und den Verwendungsinteressen der Nutzer Vorrang vor den gesundheitlichen Schutzinteressen der Fußgänger eingeräumt“, wie im Tagesspiegel nachzulesen ist.

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