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Briefe nicht nötig: Kündigungen per WhatsApp und E-Mail geplant

Kündigungen sollen nicht mehr zwangsläufig per Brief erfolgen. (© IMAGO / Zoonar)
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In Deutschland muss bei Kündigungen oft noch auf den Postweg zurückgegriffen werden. Das soll sich zumindest teilweise ändern, fordert Bundesjustizminister Marco Buschmann. Eine Neuregelung soll dafür sorgen, dass die E-Kündigung zum neuen Standard wird. Briefe können abfotografiert statt per Post versendet werden.

Geplante E-Kündigung: Schriftform bald nicht mehr nötig

Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP plant eine gesetzliche Neuregelung, um die Verwendung eigenhändig unterschriebener Dokumente im privaten Rechtsverkehr per Post seltener erforderlich zu machen. Demnach soll künftig die elektronische Form zur Regel werden (Quelle: heise online).

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Derzeit ist die Schriftform beispielsweise für die Wirksamkeit einer Kündigung im Arbeitsverhältnis erforderlich. Die elektronische Form wird hier nicht akzeptiert. Ähnliche Änderungen sollen auch für gewerbliche Miet- und Pachtverträge gelten. Der Vorschlag könnte Teil des geplanten Bürokratieentlastungsgesetzes werden.

Die Neuregelung soll laut Buschmann auch dafür sorgen, dass Fristen im Rechtsverkehr leichter gewahrt werden können. Die Bürger müssten sich nicht mehr auf die Post verlassen. So bleibe es bei der Regelung, dass eine Kündigung von Wohnraum spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats möglich ist.

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Der Unterschied besteht darin, dass Mieter künftig einfach eine Kopie ihres Schreibens, etwa in Form eines Smartphone-Fotos, per E-Mail oder Messenger verschicken können, um die Kündigung rechtswirksam zu machen.

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E-Kündigung: Papier bleibt trotzdem

Die geplante Neuregelung betrifft ausschließlich den Übermittlungsweg. Anders als bisher sollen zwar Kündigungen per Messenger oder E-Mail zulässig sein, auf Papier und Unterschrift kann aber trotzdem nicht verzichtet werden. Eine WhatsApp-Nachricht reicht für eine Kündigung nicht aus, stattdessen muss anscheinend das physische Schreiben abfotografiert werden. Der Empfänger soll zudem das Recht haben, das Schreiben nachträglich in Papierform anzufordern.

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