Weiter zur NavigationWeiter zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
  1. GIGA
  2. Tech
  3. Mobility
  4. Ohne TÜV mit Kurzzeitkennzeichen – was ist erlaubt?

Ohne TÜV mit Kurzzeitkennzeichen – was ist erlaubt?

Nahaufnahme des Hecks eines schwarzen BMW mit dem Kurzzeitkennzeichen VS 04191 und dem BMW-Logo.
Wofür gibt es Kurzzeitkennzeichen? (© IMAGO / Manfred Segerer / Bearbeitung: GIGA)
Anzeige

Mit einem Kurzzeitkennzeichen kann man sein Auto bewegen, ohne es für diese Zeit anmelden zu müssen. Trotzdem gibt es Regeln, die ihr einhalten müsst. Wir sagen euch, ob ihr so ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne TÜV nutzen dürft und was dabei zu beachten ist.

Erfahre mehr zu unseren Affiliate-Links
Wenn du über diese Links einkaufst, erhalten wir eine Provision, die unsere redaktionelle Arbeit unterstützt. Der Preis für dich bleibt dabei unverändert. Diese Affiliate-Links sind durch ein Symbol gekennzeichnet.  Mehr erfahren.

Kurzzeitkennzeichen werden in der Regel für Überführungs- oder Probefahrten genutzt. Dazu zählen auch Strecken zur Werkstatt oder zur TÜV-Prüfstelle. Sie dürfen nicht zu privaten Fahrten, etwa zum Einkaufen oder in den Urlaub verwendet werden – auch wenn sie 5 Tage gültig sind. Außerdem reicht das bloße Kennzeichen zur geplanten Fahrt nicht aus, ihr benötigt auch eine eVB-Nummer.

Anzeige

Wie bekommt man ein Kurzzeitkennzeichen?

  • Ein Kurzzeitkennzeichen wird bei der Zulassungsstelle beantragt. Wahlweise am Wohnort oder am Standort des Fahrzeugs.
  • Vorher müsst ihr euch eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) besorgen, damit das Fahrzeug während dieser Fahrten versichert ist. Diese Nummer könnt ihr zum Beispiel online bei einer KFZ-Versicherung bekommen. Dazu benötigt ihr die Herstellerschlüsselnummer und Typschlüsselnummer aus dem Fahrzeugschein.
  • Privatpersonen benötigen für den Antrag einen Personalausweis oder Reisepass, wobei eine Kopie ausreichend ist. Firmen müssen außerdem eine Gewerbeanmeldung und einen Handelsregisterauszug nachweisen. Falls das Kurzzeitkennzeichen für eine andere Person beantragt wird, ist zusätzlich eine Vollmacht notwendig.
  • Bei dem Antrag müsst ihr die Fahrzeugdaten angeben, die ihr auch in den Papieren findet. (Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus, Fahrzeugidentifizierungsnummer)
  • Ihr könnt auch nicht für jedes beliebige Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Es muss prinzipiell einem genehmigten Typ entsprechen und darf kein „Eigenbau“ sein.
  • Eine weitere Voraussetzung ist eine gültige Hauptuntersuchung oder alternativ eine Sicherheitsprüfung. Das bedeutet, das Fahrzeug „muss noch TÜV haben“.
  • Wenn das nicht der Fall ist, könnt ihr trotzdem ein Kurzzeitkennzeichen bekommen, aber das darf dann nur für Fahrten genutzt werden, die zum Erlangen einer gültigen Hauptuntersuchungen führen. Dazu zählen Fahrten zur nächsten Werkstatt beziehungsweise zur nächsten Prüfstelle. Das wird dann im Fahrzeugschein gesondert als Einschränkung eingetragen.
Anzeige

Was darf man mit einem Kurzzeitkennzeichen – und was nicht?

  • So ein Kennzeichen ist maximal 6 Tage gültig. (Quelle: Bundesministerium für Verkehr)
  • Ein solches Kennzeichen wird immer nur für ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt und darf nicht mit anderen KFZ gefahren werden.
  • Liegt eine gültige Hauptuntersuchung vor, ist die Nutzung in dieser Zeit für Überführungs- und sogar für Probefahrten erlaubt.
  • Andernfalls darf das Fahrzeug damit nur zu dem Zweck bewegt werden, um eine solche Betriebserlaubnis  (HU) zu bekommen. Ihr könnt damit also ein abgemeldetes Auto zum TÜV fahren. Das schließt Fahrten zur Werkstatt sowie zu einer Prüfstelle im Bezirk der ausstellenden Behörde oder im Nachbarbezirk ein.

Hat dir der Beitrag gefallen? Folge uns auf MSN und Google News und verpasse keine Neuigkeit rund um Technik, Games und Entertainment.

Anzeige