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GMX-Mahnung erhalten? So könnt ihr euch wehren!


Für viele kommt sie völlig überraschend: Plötzlich erhält man eine Mahnung und den Hinweis von GMX, dass ihr mit einer Zahlung im Rückstand seid. Überraschend deshalb, weil sich viele nicht bewusst sind, überhaupt einen kostenpflichtigen Vertrag mit dem Internet-Anbieter abgeschlossen zu haben. Was ihr tun könnt, wenn ihr eine GMX-Mahnung bekommen habt, lest ihr hier. 

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Hintergrund der unerwarteten Zahlung bzw. Mahnung ist in den meisten Fällen das nicht ganz durchsichtige Geschäft des Anbieters GMX mit TopMail. Im obigen Video könnt ihr klar sehen, dass ihr nicht die einzigen Betroffenen seid, auch wenn diese Information wenig tröstet.

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GMX-Mahnung: TopMail Vertrag abgeschlossen - so ist es passiert

Letztendlich machen sich GMX und andere Anbieter kostenloser E-Mail-Postfächer, die Unerfahrenheit bzw. Gutgläubigkeit ihrer Kunden zu Nutze. Sie schicken euch sehr liebe und freundlich anmutende Nachrichten an euer Postfach, die dann mit den Stichworten „Treueprämie“, „Dankeschön“ oder „Geburtstagswünsche“ nach eurer unschuldigen Aufmerksamkeit heischen.

Aber hinter den schönen Worten verbirgt sich immer ein Vertrag über den E-Mail-Dienst TopMail. Der kostenpflichtige Dienst bietet euch mehr Komfort, denn ihr habt dann keine Werbung mehr, könnt mehr E-Mails speichern und viele weitere Vorzüge genießen. Dafür müsst ihr aber auch einige Euronen locker machen, derzeit 4,99 € pro Monat. Folgende Konditionen gelten außerdem für den TopMail-Vertrag:

  • Mindestvertragslaufzeit ist 12 Monate.
  • Die Kosten werden halbjährlich im Voraus abgerechnet.
  • Wenn ihr nicht rechtzeitig kündigt, verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere 6 Monate.
  • Kündigen müsst ihr spätestens vier Wochen vor dem Vertragsende.
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Häufig schließt ihr mit dem Klick auf die freundliche Angebotsmail zunächst eine Testphase für TopMail ab, aber wenn ihr nicht innerhalb der sogenannten „Testphase“ kündigt, habt ihr die Kosten für 12 Monate zu tragen.

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der glückstreffer und treuebonus der keiner ist

GMX-Mahnung: Was könnt ihr tun?

Die Erfahrungsberichte und User-Kommentare im Netz deuten stark darauf hin, dass die Erfahrungen mit dem GMX-Kundenservice sehr unterschiedlich sein können. Einige berichten von Kulanz, andere bezeugen das genaue Gegenteil. Auffällig ist die Tatsache, dass ihr den Vertrag zwar mit einem Klick und ohne Unterschrift schließen könnt, aber nicht auf diese Weise kündigen. GMX fordert eine schriftliche Kündigung, die per Post oder Fax und nicht per Mail einzureichen ist. Außerdem wirft es ein schlechtes Licht auf den E-Mail-Anbieter, wenn der Kundenservice auf Mails kaum bis gar nicht zu reagieren scheint.

GMX: Die Gedanken sind frei Spot 2015 lange Fassung
GMX: Die Gedanken sind frei Spot 2015 lange Fassung
  • Zunächst solltet ihr nicht zahlen. Wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, ergibt es absolut Sinn einen Anwalt einzuschalten, der sich dann mit dem Unternehmen einigt.
  • Wenn ihr auf eigene Faust handelt, solltet ihr umgehend der Zahlungsaufforderungen schriftlich per Einschreiben widersprechen. Ihr bekommt dafür sehr nützliche Vorlagen bei der Verbraucherzentrale NRW. Hier beruft ihr euch auf das BGB § 353 Absatz 2, da ihr wahrscheinlich keine deutliche Belehrung über euer Widerspruchsrecht in Textform erhalten habt.
  • Alternativ könnt ihr euch auch erst mit dem Kundenservice unter der Nummer 0900 1000 877 für 3,99 € pro Minute auseinandersetzen. Wir raten allerdings ganz stark davon ab, weil es euch wahrscheinlich nicht weiterhilft, aber die unliebsamen Kosten noch steigert.
  • Euren schriftlichen Widerspruch sendet ihr an die Adresse der GMX-Niederlassung in Karlsruhe: 1&1 Mail&Media GmbH, Zweigniederlassung Karlsruhe, Brauerstraße 48, 76135 Karlsruhe.
  • GMX wird dann wahrscheinlich mit einer Standard-Mail antworten, in der sie mitteilen, wann der Vertrag geschlossen wurde und dass euch im Bestellprozess die AGB, das Widerrufsrecht und die Kosten angezeigt wurden, die ihr mittels eines Häkchens bestätigen musstet. Anschließend hättet ihr eine Mail bekommen, die euch über das Widerrufsrecht informiert haben soll. Viele User berichten, dass sie weder die Häkchen noch die E-Mail jemals zu Gesicht bekommen hätten.
  • Wer anschließend nicht zahlt, bekommt relativ zügig ein Inkasso-Unternehmen auf den Hals gehetzt und muss diese Kosten auch noch übernehmen.
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rechtshilfe ist besser die verbraucherzentralen können helfen

Unser Rat ist daher ausdrücklich: Wenn ihr das Gefühl habt, von einem solchen Streit überfordert zu sein - viele knicken am Ende dann doch ein und bezahlen die nicht gewollte Dienstleistung - wendet euch an die Verbraucherzentrale NRW, die diese Fälle gegen eine geringe Gebühr übernehmen. Sie haben so viel Erfahrung mit diesem Problem, dass sie sehr souverän und erfolgreich vorgehen können. Als Einzelperson ohne juristische Fundierung habt ihr keine guten Chancen aus dem Vertrag herauszukommen und die GMX-Mahnung nicht zahlen zu müssen.

Schöne Werbung ist super, aber korrekter Umgang mit Kunden ist noch besser!

Bilder via Shutterstock.com

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