Ihr möchtet der Postbank einen Freistellungsauftrag erteilen? Das kann sich lohnen. Denn dann überweist die Bank bei anfallenden Zinserträgen (innerhalb des Freibetrags) die Abgeltungssteuer nicht automatisch an das Finanzamt. Somit kommt es zu keinem automatischen Steuerabzug auf eure Kapitalerträge. Ihr wollt einen Auftrag erteilen, ändern oder kündigen? Hier erfahrt ihr, wie es geht.
Postbank-Freistellungsauftrag: Was ist das?
- Euer Freistellungsauftrag gilt für alle Anlage- und Sparkonten der Postbank. Eine Beschränkung auf einzelne Konten und/oder Depots ist nicht möglich.
- Wenn ihr einen Freistellungsauftrag erteilt, führt die Bank keine 25 % Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab.
- Ihr könnt dann euren sogenannten „Sparerpauschbetrag“ nutzen. Dieser Betrag von 801 Euro besteht aus dem Sparerfreibetrag von 750 Euro und der Werbungskostenpauschale von 51 Euro. Für Verheiratete und Lebenspartnerschaften sind es insgesamt 1.602 Euro. Bis zu diesen Beträgen könnt ihr eure Kapitalerträge pro Kalenderjahr steuerfrei bekommen.
Postbank-Freistellungsauftrag erteilen
- Einen Postbank-Freistellungsauftrag online zu erteilen, ist nicht möglich. Das dazugehörige Formular müsst ihr ausfüllen, unterschreiben und bei einer Postfiliale abgeben oder senden an: Postbank Hamburg, 22283 Hamburg oder Postbank München, 80318 München.
- Das Formular muss spätestens 15 Bankarbeitstage vor der Gutschrift eurer Zinsen, Prämien und Bonuszahlungen der Bank vorliegen.
Auftrag einsehen und ändern
So könnt ihr euren Freistellungsauftrag online einsehen:
- Loggt euch wie gewohnt ins Postbank-Online-Banking ein.
- Klickt auf „Service“ > „Freistellungsauftrag“ > „Freistellungsauftrag anzeigen“.
- Alternativ könnt ihr das TAN-legitimierte Kontaktformular nutzen.
- Oder ihr zückt eure Telefon-Banking-PIN und meldet euch bei der Postbank-Hotline unter der: 0228 5500 5500.
- Möchtet ihr einen Freistellungsauftrag ändern, müsst ihr erneut das Freistellungsauftrag-Formular ausfüllen, unterschreiben und einreichen.
Auftrag kündigen
Einen Freistellungsauftrag könnt ihr mit Wirkung zum Kalenderjahresende mit einem formlosen Brief kündigen. Das Schreiben muss eure Kundendaten und die Aufforderung zum Widerruf zum nächstmöglichen Zeitpunkt enthalten. Auch solltet ihr angeben, dass ihr eine schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten möchtet. Den unterschriebenen Brief sendet ihr an: Postbank Hamburg, 22283 Hamburg oder Postbank München, 80318 München.
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