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Einbahnstraßen: Was ist beim Rückwärtsfahren verboten?

In Einbahnstraßen ist Rückwärtsfahren nur selten erlaubt. (© IMAGO / Funke Foto Services)
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Dass in Einbahnstraßen nur in eine Richtung gefahren werden darf, weiß jedes Kind. Es gibt allerdings ein paar Regeln, die den meisten Autofahrern bisher unbekannt waren. Diese betreffen besonders das Rückwärtsfahren. Was ihr beachten müsst, das lest ihr in diesem Artikel.

 
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Neue Regeln in der Einbahnstraße: Das ist verboten

Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem neuen Urteil entschieden. Grund dafür war ein Fall, bei dem eine Autofahrerin A rückwärts gefahren war, um einem ausparkenden Verkehrsteilnehmer B Platz zu machen und die Parklücke selbst zu nutzen. Die Folge dessen war ein Unfall mit einem dritten Fahrer C, der rückwärts aus einer Einfahrt fuhr.

Das zog eine juristische Auseinandersetzung nach sich. Die Fahrerin A vermutete eine Verletzung der Sorgfaltspflicht seitens Fahrer C laut § 10 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO). „Wer aus einem Grundstück auf die Straße einfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist“ (Quelle: Bundesamt für Justiz). Dem entgegnete Fahrer C, dass es keinen Verkehr aus der vorgeschriebenen Richtung gab, auf den er hätte achten können.

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Was ist in der Einbahnstraße erlaubt?

Dass sich die Sache gar nicht so einfach gestaltet, zeigt sich allein daran, dass sich der Bundesgerichtshof hinzuschaltete. Dafür durchlief der Fall mehrere Instanzen und landete schließlich vor dem obersten Gericht. Heraus kommt: In einer Einbahnstraße darf man wirklich nur in eine Richtung fahren – nicht einmal rückwärts.

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Dennoch darf man in wenigen Ausnahmen den Rückwärtsgang einlegen. Dazu gehören das unmittelbare Parallelparken und falls ihr euch rückwärts aus einer privaten Einfahrt auf die Straße begebt. Allerdings ist in vielen Einbahnstraßen der Fahrradverkehr in beide Richtungen erlaubt. Achtet beim Rückwärtsfahren daher in jedem Fall auf alle möglichen Verkehrsteilnehmer.

Rangieren und Ausparken ist also erlaubt. Rückwärtsfahren, um an einen zunächst übersehenen und bereits passierten Parkplatz zu kommen oder jemandem ausreichend Platz zu schaffen, das ist und bleibt verboten. Fahrt also lieber noch einmal im Kreis und hofft, dass die Lücke anschließend noch frei ist (Quelle: lto.de).

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