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Sparkasse P-Konto: Wie es funktioniert und welche Freibeträge gelten

Mit einem P-Konto bleibt das Existenzminimum gesichert.
Mit einem P-Konto bleibt das Existenzminimum gesichert. (© IMAGO / Future Image / Bildbearbeitung GIGA)
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Ein P-Konto schützt bei einer Pfändung den Betrag auf eurem Konto, den ihr zur Existenzsicherung braucht. Hier erfahrt ihr, wie ein Pfändungsschutzkonto funktioniert und wie viel Geld euch im Ernstfall zur Verfügung steht.

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P-Konto Bedeutung: Was ist das überhaupt?

Ein P-Konto ist ein normales Girokonto mit gesetzlichem Pfändungsschutz. Das bedeutet, dass euch von eurem Einkommen ein bestimmter Betrag bleibt, wenn ihr Schulden habt und deswegen euer Konto gepfändet wird. So könnt ihr weiterhin laufende Kosten wie Strom, Miete und Lebensmittel bezahlen.

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Ab dem 01. Juli 2025 liegt dieser sogenannte Grundfreibetrag laut Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 110 bei 1.555,00 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist vor Pfändungen geschützt – unabhängig davon, ob es sich um Lohn, Rente oder Sozialleistungen handelt.

Muss jede Bank ein P-Konto anbieten?

Alle Banken und Sparkassen in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, euer bestehendes Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umzuwandeln. Die Umwandlung ist kostenlos und die Kontoführungsgebühren erhöhen sich dadurch nicht, aber: Ihr dürft nur ein einziges P-Konto führen.

Wann ist das Geld auf dem P-Konto verfügbar?

Ihr könnt über euer Guthaben bis zum Freibetrag verfügen, sobald es eingeht. Ist der Freibetrag aufgebraucht, könnt ihr im laufenden Monat nicht mehr auf das Konto zugreifen – auch wenn noch Geld drauf ist. Ein P-Konto kann nicht überzogen werden.

Nicht genutzte Freibeträge könnt ihr in den nächsten Monat mitnehmen. Beispiel: Nutzt ihr im Mai nur 1.000 Euro, stehen euch im Juni 555 Euro mehr zur Verfügung, also insgesamt 2.110 Euro.

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Poster

Kann man den Pfändungsfreibetrag auch erhöhen lassen?

Den Freibetrag könnt ihr erhöhen, wenn ihr Unterhalt zahlt, Kindergeld bezieht oder bestimmte Sozialleistungen bekommt. Die genauen Beträge betragen ab Juli 2025 laut Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 110:

  • Grundfreibetrag: 1.555,00 Euro monatlich
  • erste unterhaltspflichtige Person: plus 585,23 Euro
  • jede weitere unterhaltspflichtige Person: plus 326,04 Euro 
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Bitte beachtet: Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich angepasst. Die jeweils aktuellen Werte findet ihr im Bundesgesetzblatt und auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz.

So funktioniert die Erhöhung

Besorgt euch die sogenannte P-Konto-Bescheinigung und gebt sie bei eurer Bank oder Sparkasse ab. Ihr bekommt den Nachweis zum Beispiel bei der Familienkasse, beim Sozialamt oder bei der Schuldnerberatung.

Wenn ihr Fragen zum P-Konto habt oder Unterstützung bei der Anpassung eures Freibetrags benötigt, könnt ihr euch jederzeit an eure Bank oder Sparkasse wenden. Dort erhaltet ihr Hilfe und Beratung bei der Beschaffung und Einreichung aller notwendigen Unterlagen.

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