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Corona-Warn-App vor dem Aus: Wichtiger Pandemie-Helfer verschwindet

Für die Corona-Warn-App wird langsam die Zeit knapp. (© GIGA)
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Trotz erneut steigender Infektionszahlen läuft die Zeit für die Corona-Warn-App ab. Der Vertrag mit den Betreibern soll nun „letztmalig“ verlängert werden, erklärt das Gesundheitsministerium. In weniger als einem Jahr dürfte die 150-Millionen-Euro-App dann Geschichte sein.

Corona-Warn-App: Betrieb nur noch bis Mai 2023

Auf rund 45 Millionen Smartphones in Deutschland ist die Corona-Warn-App installiert. Sie hat nicht nur Impfzertifikate gespeichert, sondern warnt Nutzer, wenn sie sich in der Nähe von mit Corona infizierten Personen befunden haben. Ob das auch in Zukunft so bleiben wird, ist ungewiss.

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Informationen des Spiegels zufolge möchte Gesundheitsminister Karl Lauterbach die bestehenden Verträge „letztmalig bis zum 31. Mai 2023“ verlängern. Betrieb und Entwicklung der App werden von einem Konsortium aus Deutscher Telekom und SAP übernommen, die Verwaltung hingegen vom Robert Koch-Institut (RKI), das wiederum dem Gesundheitsministerium untersteht.

Der Formulierung des Ministeriums zufolge ist die Zukunft der Corona-Warn-App ab dem 1. Juni 2023 ungewiss. Für den weiteren Betrieb müssten neue Verträge aufgesetzt und wohl auch eine neue Ausschreibung in die Wege geleitet werden. Je nach Pandemie-Situation könnte der Entschluss gefasst werden, dass die App nicht mehr benötigt wird. Bislang haben Entwicklung und Betrieb rund 150 Millionen Euro gekostet.

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So könnt ihr euch vor einer Corona-Ansteckung schützen:

Coronavirus: AHA-Regeln der Bundesregierung

Corona-Warn-App: Keine Weiterentwicklung geplant

Deutsche Telekom und SAP haben vergeblich dafür geworben, die App um neue Funktion zu erweitern. Im Gespräch war der Ausbau zu einer Gesundheits-App, in der E-Rezepte und die elektronische Patientenakte (ePA) integriert werden könnten.

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Das Gesundheitsministerium hält hingegen nichts von derartigen Zukunftsplänen. Es sei „keine Weiterentwicklung“ geplant. Auch eine Verknüpfung mit ePA oder E-Rezept sei „nicht vorgesehen“ (Quelle: Spiegel).

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