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Höherer Rundfunkbeitrag sofort fällig: ARD und ZDF verlieren keine Zeit

Der erhöhte Rundfunkbeitrag wird bereits ab August 2021 eingezogen. (© GIGA)

Der Rundfunkbeitrag wird teurer, wie das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat. Bereits ab Ende August soll der auf 18,36 Euro im Monat gestiegene Betrag abgebucht werden. ARD, ZDF und Deutschlandradio haben das Vorgehen bestätigt.

 
Beitragsservice (ehem. GEZ)
Facts 

Rundfunkbeitrag bereits ab August teurer

ARD, ZDF und Deutschlandradio verlieren keine Zeit, wenn es um den gestiegenen Rundfunkbeitrag geht. Nach Streitigkeiten vor Gericht und einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts soll noch im August mit dem Einzug des höheren Betrags begonnen werden. Ab sofort fallen in jedem Haushalt 18,36 Euro im Monat an. Bürger sollen abhängig von der gewählten Zahlungsweise über den angepassten Rundfunkbeitrag informiert werden, heißt es.

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Viele Zahler des Rundfunkbeitrags müssen nicht selbst tätig werden. Wer die Überweisung per Lastschriftverfahren automatisch tätigen lässt, der sieht beim nächsten Einzug der Gebühren ein Minus von 18,36 Euro statt 17,50 Euro im Monat. Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags gilt rückwirkend seit dem 20. Juli.

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Es handelt sich um die erste Erhöhung seit 2009. Die öffentlich-rechtlichen Sender sprechen von einer „Finanzlücke“ von rund 1,5 Milliarden Euro, die sich ohne Erhöhung des Beitrags zwischen 2021 und 2024 bemerkbar machen würde. Im vergangenen Jahr kamen ARD, ZDF und Deutschlandradio über den Rundfunkbeitrag auf eine Summe von 8,1 Milliarden Euro.

Im Video: Das denkt die GIGA-Redaktion über den Rundfunkbeitrag.

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Rundfunkbeitrag: Sachsen-Anhalt setzt sich nicht durch

Während alle anderen Bundesländer im Dezember 2020 dem erhöhten Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2021 zustimmten, fiel Sachsen-Anhalt mit einer Blockierung auf. Obwohl eine Einstimmigkeit der Länder notwendig wäre, damit der Staatsvertrag in Kraft tritt, hat das Bundesverfassungsgericht anders entschieden. Den Richtern zufolge hat es sich bei der Blockade Sachsen-Anhalts um eine Verletzung der Rundfunkfreiheit gehandelt (Quelle: heise online).

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