Unter bestimmten Umständen könnt ihr bei der „GEZ“ eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen und müsst dann nicht länger einen regelmäßigen monatlichen Rundfunkbeitrag an den Beitragsservice entrichten. Wir erklären, welche Voraussetzungen ihr dafür erfüllen müsst und wie ihr euch vom Beitragsservice befreien könnt.
Der Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio ist dafür verantwortlich, den Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten einzuziehen. Bis 2012 war die Organisation unter dem Namen Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bekannt. Heute nennt sich die Organisation neutraler „Beitragsservice“, umgangssprachlich ist sie bei vielen aber weiterhin die „GEZ“. Nicht ganz so bekannt ist, dass man sich tatsächlich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kann.
Inhalt
- Voraussetzungen zur Befreiung von der Beitragspflicht
- Mit BAfÖG befreien lassen
- Weitere Ausnahmen
- Antrag online stellen
„GEZ“-Befreiung 2020: Das sind die Voraussetzungen
Wenn ihr bestimmte Sozialleistungen erhaltet, könnt ihr eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragen. Dazu zählen beispielsweise die Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II. Empfangt ihr Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld habt ihr keinen Anspruch auf eine Befreiung und müsst die Abgabe zahlen.
Ihr könnt euch laut Beitragsservice von der Pflicht zur Zahlung befreien lassen, wenn ihr eine der folgenden Sozialleistungen erhaltet:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Blindenhilfe
- Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften
- Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz
- Hilfe zur Pflege oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge
Dazu kommen einige Sonderregelungen. Ebenfalls befreit sind Personen, die wegen Pflegebedürftigkeit einen Freibetrag erhalten und Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben.
Wofür zahlt man eigentlich genau die Rundfunkgebühren? Hier erfahrt ihr es:
Als Student mit BAFöG befreien lassen: Geht das?
Sofern ihr Student seid und nicht bei euren Eltern lebt, könnt ihr eine Befreiung von der Zahlung des Rundfunkbeitrags beantragen. Die Befreiung ist möglich, weil ihr Sozialleistungen aus dem Bereich „Hilfe zum Lebensunterhalt“ erhaltet.
Vom Rundfunkbeitrag befreien lassen: Weitere Ausnahmen
Abgesehen von den obigen Regeln gibt es noch einige weitere Ausnahmen.
- Ihr könnt eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen.
- Voraussetzung dafür ist, dass euer Einkommen den sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro überschreitet.
- Wenn ihr freiwillig auf eine der obigen Sozialleistungen verzichtet, obwohl ihr Anspruch darauf hättet, könnt ihr ebenfalls eine Härtefallbefreiung beantragen.
- Voraussetzung: Eine Sozialleistung wurde bewilligt aber ihr habt bei der Sozialbehörde schriftlich darauf verzichtet.
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So beantragt ihr die Befreiung von der Beitragspflicht
Den Antrag auf Befreiung von der Gebührenpflicht könnt ihr bequem online ausfüllen. Um das Dokument anzuzeigen benötigt ihr einen PDF-Reader. Wenn ihr fertig mit dem Ausfüllen seid, druckt ihr das Dokument aus und schickt es an diese Adresse:
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Beachtet, dass ihr dabei eure Beitragsnummer angeben müsst. Außerdem werden diese Unterlagen in gut lesbarer Kopie benötigt:
- Bescheinigung der entsprechenden Behörde(n)
- Bewilligungsbescheid
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