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E-Auto benötigt nach Software-Upgrade neue Betriebserlaubnis

Polestar 2 Range Assistant App (© Polestar)

Software-Updates für E-Autos gehören mittlerweile wie bei Smartphones zum guten Ton. Hersteller können ihre Autos so mit der Zeit besser machen, Probleme beheben und neue Funktionen einführen. Tesla hat es vorgemacht, andere Hersteller ziehen jetzt nach. Beim „Performance Software-Upgrade“ für den Polestar 2 muss man aber aufpassen.

 
E-Mobility
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Polestar 2 verliert nach Software-Upgrade Betriebserlaubnis

Wer seinen Polestar 2 Long Range Dual Motor bar bezahlt oder per Kreditkarte finanziert hat, bekommt im Extras-Onlineshop des Fahrzeugs das „Performance Software-Upgrade“ angeboten. Für 1.000 Euro kann man mehr Leistung freischalten und sein E-Auto tunen. Nach der Installation des Updates hat man 50 kW mehr Leistung und 20 Nm mehr Drehmoment. Das soll sich in verschiedensten Situationen sehr positiv auf die Fahreigenschaften auswirken. Es gibt aber einen Haken.

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Wie Polestar auf der speziell für das Performance-Update eingerichteten Webseite erklärt (bei Polestar anschauen), muss zumindest in Deutschland nach der Installation die Betriebserlaubnis neu erteilt werden. Die Leistungsdaten werden verändert, sodass man sich nicht mehr einfach so im Straßenverkehr bewegen darf. Man muss also einmal zum TÜV, dann zur KFZ-Zulassungsstelle und zusätzlich die Versicherung informieren, da mit mehr Leistung die Versicherungsgebühren steigen können. Insgesamt sollen sich je nach Standort die Kosten so auf zusätzlich 300 bis 400 Euro belaufen.

Wer seinen Polestar 2 also etwas aufrüsten möchte, muss das Kleingedruckte vor dem Tuning ganz genau durchlesen. Einfach zahlen, installieren und weiterfahren funktioniert nicht. Hier bedarf es etwas zusätzlicher Eigenleistung.

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Um dieses Fahrzeug geht es:

Polestar 2. 100% elektrisch
Polestar 2. 100% elektrisch

Software-Updates bei E-Autos sonst kein Problem

Natürlich handelt es sich hierbei um einen speziellen Fall. Wenn Tesla neue Software-Features oder eine zusätzliche Funktion im Auto freischaltet, wie beispielsweise hinten beheizbare Sitze, dann braucht man dafür natürlich keine neue Betriebserlaubnis. In dem speziellen Fall wird aber die Leistung des E-Autos verändert und das muss natürlich in den Papieren eingetragen werden. Damit hat man zwar zusätzlichen Aufwand, bekommt aber auch mehr Leistung.

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