Bislang spielt es keine große Rolle, ob der eingegebene Empfänger-Name bei einer Überweisung stimmt. Das ändert sich ab Oktober 2025 für Firmen und Privatpersonen – auch bei Daueraufträgen oder Abbuchungen.
Obwohl beispielsweise die „GEZ“ seit 2013 unter dem Namen „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ läuft, kommt euer Geld weiterhin an der richtigen Stelle an, wenn ihr als Empfänger einfach „GEZ“ eintragt. Dieser Unsicherheitsfaktor soll ausgeschaltet werden, damit beispielsweise Betrüger nicht einfach eine bekannte Firma als angeblichen Empfänger von Überweisungen auf ihr Konto ausgeben können. Aus diesem Grund starten die Banken ab dem 9. Oktober 2025 die „Verification of Payee“ (VoP), was mit „Überprüfung des Zahlungsempfängers“ übersetzt werden kann.
Wie funktioniert die Empfänger-Prüfung bei Überweisungen?
Ab Oktober müssen alle Banken im Euro-Raum bei einer Überweisung in Echtzeit prüfen, ob die eingegebenen Empfängerdaten mit dem genannten Konto übereinstimmen. Ab Juli 2027 findet der Test in allen EU-Ländern statt. Wenn beispielsweise das Konto korrekt ist, aber das Unternehmen eben nicht mehr „GEZ“ heißt, wird die Überweisung nicht durchgeführt.
Bei diesem Verfahren, das Echtzeitüberweisungen, Daueraufträge und SEPA-Aufträge (Kontoeinzug) betrifft, muss die Bank des Auftraggebers bei der Bank des Empfängers abgleichen, dass die verwendeten Angaben übereinstimmen. Dieser Datenabgleich soll innerhalb von maximal 3 Sekunden stattfinden.
Sobald der Auftrag abgesendet wurde, erfolgt diese Prüfung und kann 4 Ergebnisse haben, die dem Absender mitgeteilt werden:
- „Match“ bedeutet, dass die genannten Daten mit dem Kontoempfänger übereinstimmen.
- Ein „Close Match“ wird angezeigt, wenn die Daten annähernd übereinstimmen. Falls ihr zum Beispiel als Empfänger „Klaus Meier“ geschrieben habt, er aber „Klaus Maier“ heißt. In so einer Situation wird dem Absender die korrekte Bezeichnung des Kontoinhabers angezeigt, um sie eventuell noch zu ändern.
- „No Match“ ist gleichzeitig eine Warnung und bedeutet, dass das angegebene Konto nicht der Person gehört, die ihr als Empfänger angegeben habt.
- Und schließlich gibt es noch den Zustand „No Check“. Das ist die angezeigte Meldung, wenn die Prüfung aus technischen Gründen nicht erfolgen kann.
Falls eine Überweisung zulässig ist (nur bei Match und Close Match), kann der Kunde die Überweisung durchführen. Sollte es keine Datenübereinstimmung geben, muss der Absender selbst entscheiden, ob er das Geld wirklich senden will. Im Fall eines Betrugs haftet er dann aber auch ausschließlich selbst.
Was sollte man jetzt bereits beachten?
Vor dem 9. Oktober müssen Firmen und Privatpersonen sicherstellen, dass nicht nur die Empfängerdaten in den Unterlagen korrekt sind, sondern auch sicherstellen, dass die eigenen Kontodaten stimmen.
Für Firmen kann das auch bedeuten, die eigenen Rechnungsformulare nochmal dahingehend zu prüfen, dass die dortigen Empfängerbezeichnungen mit dem Namen des Kontoinhabers identisch sind. Eventuell ist es dann auch nötig, die Kunden aktiv auf die korrekte Kontoinhaber-Bezeichnung hinzuweisen.
Und jeder muss bei Daueraufträgen und SEPA-Abbuchungen frühzeitig eventuelle Datenabweichungen korrigieren. Andernfalls kommen beispielsweise Mietzahlungen nicht mehr an, die jahrelang an einen Namen erfolgten, dessen Inhaber mittlerweile als „XYZ Hausverwaltung“ firmiert.