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Dickstinction: Dick Pic bekommen? Hier wird geholfen

© Getty Images / YakobchukOlena
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„Oh wie schön, ein Nacktbild ohne nachzufragen“ – gibt es Frauen, die das denken? Mit aller Wahrscheinlichkeit nicht. Dennoch werden immer wieder „Dick Pics“, also Fotos, in denen man seine Geschlechtsteile präsentiert, per Privatnachricht in allen erdenklichen Messengern geschickt. Habt ihr ein abstoßendes Bild ungefragt per Chatnachricht erhalten, müsst ihr das nicht einfach so hinnehmen.

 
Netzkultur
Facts 

Mit „Dickstinction“ gibt es eine Plattform, die dabei hilft, schnell und unkompliziert eine Strafanzeige gegen Absender von unerwünschten, sexuell anzüglichen Bildern zu erstellen.

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Ist ein „Dick Pic“ strafbar?

Das Verschicken von „Dick Pics“ ist kein harmloses Späßchen und auch keine kreative Art zu Flirten. Viel mehr ist das ungefragte Verschicken von Nacktbildern sogar eine Straftat. So heißt es in § 184 StGB:

„(1) Wer einen pornographischen Inhalt ($ 11 Absatz 3) …. an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

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Es ist also keine gute Idee, „Nudes“ zu verschicken. „Dick Pics“ sind nicht nur beim „Erstversand“, sondern auch beim Weiterleiten strafbar. Es muss also nicht das eigene Geschlechtsteil abgebildet sein, um eine Strafe zu erhalten.

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Was machen, wenn man ein Dick Pic bekommt?

Ein anfangs harmloser Chat kann leicht vom „Dirty Talk“ ins Unverschämte abdriften. Habt ihr ungefragt ein Foto von einem Geschlechtsteil bekommen, solltet ihr den Nutzer auf der entsprechenden Plattform blockieren. Alle großen Social-Media- und Messenger-Plattformen wie Instagram oder WhatsApp bieten eine entsprechende Option, damit ihr keine weiteren Nachrichten dieses Nutzers erhaltet.

Um Anrufe und SMS zu verhindern, könnt ihr Nummern sperren:

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Zudem könnt ihr den Absender beim Betreiber der entsprechenden App melden. So kann der Dick-Pic-Verschicker dort gesperrt werden, um nicht weitere Nutzer zu belästigen. Damit Absender für ihre aufdringlichen Nachrichten zur Verantwortung gezogen werden können, muss zudem eine entsprechende Strafanzeige eingehen. Um sich bei dieser unangenehmen Aufgabe nicht zu sehr mit Details beschäftigen zu müssen, hilft das Webangebot von „Dickstinction“ weiter. Auch wenn es ein unangenehmes Thema ist, mit dem man sich ungern dauerhaft auseinandersetzen will, hilft eine Strafanzeige weiter, den Täter abzuschrecken und den weiteren Versand von „Dickpics“ einzuschränken.

So hilft euch Dickstinction dabei, eine Anzeige bei Belästigung durch Dickpics zu erstellen:

  1. Ruft die Seite Dickstinction.com auf.
  2. Leider benötigt man einen Screenshot mit dem unansehnlichen Motiv als Beweis. Auf dem Bildschirmfoto sollten neben dem zu beanstandendem Bild noch die Uhrzeit und das Datum der Nachricht sowie der Name, Nutzername oder andere Daten, mit denen sich der Täter erkennen lässt, zu finden sein. (Screenshot am iPhone erstellen | Screenshot bei Android erstellen)
  3. Drückt auf der Seite auf den Button „Los gehts!
  4. Ladet den Screenshot hoch und gebt an, wann und wo ihr das Foto erhalten habt.
  5. Folgt den Anweisungen auf dem Bildschirm. Ihr müsst noch einige Angaben zum „Übeltäter“ und über euch machen. Eure Daten und euer Screenshot werden nur lokal im Browser auf dem Smartphone oder eurem PC verarbeitet und nicht beim Anbieter gespeichert.
  6. Der Anbieter übernimmt dann die restliche „Papierarbeit“. Im Anschluss könnt ihr die Anzeige herunterladen oder direkt ausdrucken.
  7. Gebt die Anzeige bei einer Polizeidienststelle ab. Alternativ könnt ihr auch online eine Strafanzeige stellen und das erstellte Dokument dort einreichen.
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Anschließend wird die Anzeige hoffentlich bearbeitet, wonach der Übeltäter seine Strafe erhält und zukünftig keine schlüpfrigen Bilder ohne Nachfrage verschicken wird.

Natürlich solltet ihr nur berechtigte Anzeigen stellen. Bewusste Falschanschuldigungen sind nach § 164 StGB ebenfalls strafbar. Dickstinction gibt zudem an, dass im Rahmen der Ermittlungen Risiko besteht, „dass der Täter über [eure] Identität informiert wird“. Wenn ihr das nicht wollt, solltet ihr euch „anwaltlich beraten lassen“. Zudem könnt ihr im Rahmen eines Gerichtsverfahrens als Zeuge angefordert werden. Kosten werden euch hierfür in der Regel durch das Gericht erstattet. Die Nutzung von Distinction an sich sowie natürlich auch die Strafanzeige sind für euch mit keinen Kosten verbunden.

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Fühlt ihr euch unwohl oder belästigt, solltet ihr euch zudem nicht scheuen, Hilfe zu suchen. So gibt es zum Beispiel das kostenlose Hilfetelefon des Bundesamtes für Familie unter der Nummer 08000 116 016. Hier könnt ihr kostenlos und anonym mit Experten sprechen und eure Erfahrungen loswerden.

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