Wenn ihr auf eBay Sachen gewerblich verkauft, benötigt ihr auf eurer Shopseite ein Impressum mit Angaben zu eurer Person. Hier erfahrt ihr, wie ihr das Impressum auf eBay einstellen und ändern könnt und welche Informationen überhaupt ins Impressum gehören.
Das Impressum ist nach § 5 des Telemediengesetzes für Gewerbetreibende verpflichtend. Es muss alle Informationen enthalten, die es einem potentiellen Kunden erlauben, sich mit euch in Verbindung zu setzen. Dazu zählen beispielsweise euer Name, die Anschrift sowie der Eintrag ins Handelsregister.
Diese Informationen müsst ihr nicht bei jedem Artikel angeben, sondern könnt sie mit eurem Account verknüpfen.
eBay: Impressum einstellen – so geht's
Um die gesetzlichen Informationspflicht zu erfüllen, könnt ihr euch einfach in den Bereich Mein eBay einloggen und die Impressums-Angaben einmalig hinterlegen. Sie werden dann bei allen Artikeln angezeigt, die ihr einstellt. So funktioniert das Ganze:
- Loggt euch in „Mein eBay“ ein.
- Klickt in der linken Navigationsleiste unter „eBay-Konto“ auf „Einstellungen“.
- Scrollt dann nach unten, bis ihr zu den „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer“ gelangt.
- Klickt dort neben „Informationen zu gewerblichen Verkäufern auf Artikelseiten anzeigen“ auf den Link „Ändern“. Die Seite „Rechtliche Informationen des Verkäufers “ wird aufgerufen.
- Jetzt tragt ihr die erforderlichen Informationen in die dafür vorgesehenen Felder ein. Klickt anschließend auf „Speichern“.
eBay-Impressum ändern
Auf die oben beschriebene Weise könnt ihr das Impressum auch ändern. Alle Angaben lassen sich jederzeit anpassen, sie gelten dann allerdings nur für neu eingestellte Artikel. Wenn ihr bestehende Angebot anpassen wollt, nutzt ihr die Funktion „Angebote bearbeiten“.
Konkret macht ihr Folgendes:
- Ändert das Impressum in „Mein eBay“ wie weiter oben beschrieben und bestätigt dann die Änderung mit „Speichern“.
- Markiert danach im Bereich „Mein eBay“ die aktiven Angebote, die ihr ändern wollt.
- Klickt dann auf „Überarbeiten“. Auf diese Weise könnt ihr gleichzeitig maximal 200 Angebote überarbeiten.
- Wählt jetzt aus, ob ihr die Anbieterkennzeichnung und/oder die Widerrufsbelehrung aktualisieren wollt und bestätigt dann alle Änderungen.
Welche Informationen gehören ins eBay-Impressum rein?
Laut Gesetzgeber müssen die folgenden Infos in das Impressum eurer eBay-Webseite:
- Name und die ladungsfähige Anschrift des Anbieters. Bei juristischen Personen außerdem der Vor- und Zuname des Vertretungsberechtigten
- Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme sowie die unmittelbare Kommunikation (z.B. telefonisch) mit dem Anbieter ermöglichen, einschließlich der E-Mail-Adresse
- Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Anbieter eingetragen ist sowie die entsprechende Registernummer
- Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz (sofern vorhanden)
- die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung (sofern vorhanden)
Tipp: Wenn ihr auch im Ausland anbietet, solltet ihr zudem eure VAT-Nummer angeben.
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