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eBay: Impressum einstellen, ändern und einfügen – so geht's

© IMAGO / Joko
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Wenn ihr auf eBay Sachen gewerblich verkauft, benötigt ihr auf eurer Shopseite ein Impressum mit Angaben zu eurer Person. eBay bietet dabei einfache Optionen, um das Impressum einzustellen und nachträglich zu ändern. Wie geht das und welche Informationen gehören in das Impressum?

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Das Impressum ist nach § 5 des Telemediengesetzes für Gewerbetreibende verpflichtend. Es muss alle Informationen enthalten, die es einem potentiellen Kunden erlauben, sich mit dem Händler in Verbindung zu setzen. Dazu zählen beispielsweise euer Name, der Unternehmensname, die Anschrift sowie der Eintrag ins Handelsregister und die Angabe zur Rechtsform. Diese Informationen müsst ihr bei eBay nicht separat bei jedem Artikel angeben, sondern könnt sie mit eurem Account verknüpfen. Dann taucht das Impressum automatisch in eueren Angeboten auf. Als Privatverkäufer benötigt ihr kein Impressum.

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eBay: Impressum einstellen – so geht's

Die Informationspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Die benötigten Angaben lassen sich einfach im „Mein eBay“-Bereich anlegen und verwalten. Sie erscheinen dann bei allen Artikeln, die ihr einstellt. Dafür solltet ihr die eBay-Einstellungen im Browser am Computer aufrufen. So funktioniert es:

  1. Meldet euch bei eBay an.
  2. Ruft die Übersicht „Mein eBay“ auf.
  3. Wählt in der linken Navigationsleiste unter „eBay-Konto“ den Eintrag „Einstellungen„.
  4. Scrollt dann nach unten, bis ihr zu den „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer“ gelangt.
  5. Klickt dort neben „Informationen zu gewerblichen Verkäufern auf Artikelseiten anzeigen“ auf den Link „Ändern“.  Die Seite „Rechtliche Informationen des Verkäufers “ wird aufgerufen.
  6. Jetzt tragt ihr die erforderlichen Angaben zu eurem Shop in die dafür vorgesehenen Felder ein. Klickt anschließend auf „Speichern“.
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eBay-Impressum ändern

Auf die oben beschriebene Weise könnt ihr das Impressum auch ändern. Alle Angaben lassen sich jederzeit anpassen. Beachtet aber, dass die Änderungen nur für neu eingestellte Artikel gelten und nicht bei bereits aktiven Angeboten übernommen werden. Wenn ihr bestehende Angebot anpassen wollt, nutzt ihr die Funktion „Angebote bearbeiten“:

  1. Ändert das Impressum in „Mein eBay“ wie oben beschrieben und bestätigt dann die Änderung mit „Speichern“.
  2. Markiert danach im Bereich „Mein eBay“ die aktiven Angebote, die geändert werden sollen,
  3. Klickt dann auf „Überarbeiten„. Auf diese Weise könnt ihr gleichzeitig maximal 200 Angebote überarbeiten.
  4. Wählt jetzt aus, ob ihr die Anbieterkennzeichnung und/oder die Widerrufsbelehrung aktualisieren wollt und bestätigt dann alle Änderungen.
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Welche Informationen gehören ins eBay-Impressum rein?

Laut Gesetzgeber müssen die folgenden Infos in das Impressum eurer eBay-Webseite:

  • Name und die ladungsfähige Anschrift des Anbieters. Bei juristischen Personen außerdem der Vor- und Nachname des Vertretungsberechtigten
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme sowie die unmittelbare Kommunikation (z.B. telefonisch) mit dem Anbieter ermöglichen, einschließlich der E-Mail-Adresse
  • Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Anbieter eingetragen ist sowie die entsprechende Registernummer
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz (sofern vorhanden)
  • die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung (sofern vorhanden)

Tipp: Wenn ihr auch im Ausland anbietet, solltet ihr zudem eure VAT-Nummer angeben.

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