E-Scooter fahren: Zu zweit gleichzeitig, freihändig, betrunken – was ist erlaubt?
Seit 2019 erst erlaubt, erlebten die elektrisch angetriebene Tretroller zum Start in Deutschland einen wahren Boom. Ob mit geliehenem oder gekauftem E-Scooter: So manchen Nutzerinnen und Nutzern ist offenbar noch immer nicht ganz klar, was erlaubt und was verboten ist. In einigen Fällen drohen sogar Bußgelder. Wir erklären euch, worauf ihr achten müsst – und zeigen es euch im Video.
E-Scooter-Überblick: Erlaubt oder verboten?
Der Straßenverkehr in Berlin (Sitz der GIGA-Redaktion) ist typisch Großstadt: Immer viel los und manchmal auch richtig gefährlich. Mit der Legalisierung der E-Scooter ist der „Kampf um die Straße“ nochmals verschärft worden, denn die Tretroller teilen sich den Verkehrsraum mit Autos und Fahrrädern. Wer mit einem E-Scooter unterwegs sein möchte, dem erklären wir hier: Was ist eigentlich erlaubt und was ist verboten?
Zu zweit auf einem E-Scooter
Gelegentlich sieht man zwei Nutzer gemeinsam auf einem E-Scooter – wir haben beim Bundesverkehrsministerium nachgefragt, ob das überhaupt erlaubt ist. Die Antwort lautet nein. Die „Personenbeförderung“, also die Mitnahme eines Beifahrers auf einem E-Scooter, ist nicht erlaubt. Das ist klar geregelt, nachzulesen in der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, eKFV) in §8. Dort steht übrigens auch, dass die Nutzung von Anhängern untersagt ist.
Betrunken auf einem E-Scooter
Das Führen von Elektro-Kleinstfahrzeugen unter Alkoholeinfluss wird so geahndet, wie das Führen anderer Kraftfahrzeuge. Es gelten also die selben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Für Fahranfänger (§ 24 StVG) gilt demnach die 0,0 Promillegrenze. Für alle anderen gilt, man darf etwas Alkohol getrunken haben – aber: Ab 0,5 Promille begeht man eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid (500 Euro, 1 Monat Fahrverbot – für das Auto, 2 Punkte in Flensburg). Ab 1,1 Promille kann es sich um eine Straftat handeln. Also am besten an die goldene Regel des Bundesverbands der Deutschen Spirituosen-Industrie halten: „Don't drink and drive!“
Wer Schlangenlinien fahrend auf dem E-Scooter erwischt wird, kann den „Lappen“ verlieren, wie ein aktueller Fall aus Köln zeigt. Dort hat die Polizei einen Betrunkenen mit einem Atemalkoholwert von 1,1 Promille auf dem E-Scooter erwischt, sein Autoführerschein ist nun deshalb beschlagnahmt.
Minderjährig auf dem E-Scooter
Grundsätzlich gilt: Elektrokleinstfahrzeuge können ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden (§3 eKFV). Aber: Bei vielen Leihanbietern von E-Scootern ist vertraglich geregelt, dass man zur Nutzung des Dienstes mindestens 18 Jahre alt sein muss – siehe beispielsweise die Nutzungsbedingungen vom Lime.
Ohne Helm auf einem E-Scooter
Eine Helmpflicht für Elektrokleinstfahrzeuge besteht laut Gesetz zwar nicht, aber empfehlenswert ist ein schützender Helm trotzdem. Dazu raten auch Leihanbieter wie Circ oder Lime, wenn man sich bei ihnen einen E-Scooter mieten möchte.
Sich an fahrende Autos ranhängen oder freihändig fahren
Selbst als Stuntman sind zwei Dinge im deutschen Straßenverkehr nicht erlaubt: Zum einen darf man sich nicht an andere Fahrzeuge „ranhängen“ (während der Fahrt festhalten), zum anderen ist auch das freihändige Fahren von E-Scootern nicht gestattet – siehe §11 eKFV. Das gilt übrigens auch für Fahrradfahrer.
Auf der Autobahn mit dem E-Scooter
„Ein 28-Jähriger ist kurzerhand mit seinem E-Scooter über die Autobahn A46 gefahren, weil er nicht auf seinen Zug warten wollte,“ so eine aktuelle Schlagzeile (u.a. bei Tag24). Das ist natürlich nicht erlaubt, weil lebensmüde denn auf Autobahnen dürfen nur Fahrzeuge, die mehr als 60 Kilometer pro Stunde fahren können. Bei E-Scootern ist aber bei 20 km/h Schluss. Auch verboten ist übrigens die Nutzung von Gehwegen mit den neuen Elektro-Tretrollern. Wer sich nicht daran hält, dem drohen Bußgelder von 15 bis 30 Euro.
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