Wer bisher ein Balkonkraftwerk ohne Eigentum nutzen wollte, brauchte einen wohlwollenden Vermieter oder eine dafür offene Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich nicht querstellt. Da das aber oft passiert ist, hat die Bundesregierung jetzt das Gesetz geändert, sodass so gut wieder jeder Anrecht auf eine Mini-Solaranlage hat.
Peter Hryciuk14.07.2024, 18:15 Uhr