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„Zugbindung aufgehoben“: Was bedeutet das?

© IMAGO / Rolf Kremming
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Bei den günstigen Sparpreis-Tickets der Deutschen Bahn gilt eine Zugbindung. Das heißt, man darf nur die Züge benutzen, die auf dem Ticket vorgesehen sind. Bei einer Verspätung oder einem Komplettausfall des Zugs wird die Zugbindung aufgehoben. Was bedeutet das genau?

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Die Zugbindung gilt für die Züge „Intercity Express“ (ICE), „Intercity“ (IC), „Eurocity“ (EC) und Nachtzüge. Für Nahverkehrszüge gilt sie hingegen nicht. Bei einem Regionalexpress seid ihr also zum Beispiel nicht auf einen Zug zu einer bestimmten Uhrzeit festgelegt.

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„Zugbindung aufgehoben“: Welche Züge darf ich nehmen?

Die Zugbindung wird automatisch aufgehoben, wenn der gebuchte Zug ausfällt, ein Anschlusszug auf dem Ticket aufgrund einer von der Deutschen Bahn verursachten Verspätung nicht erreicht werden kann oder eine Verspätung von über 20 Minuten am Ziel (nicht am Abfahrtsort) zu erwarten ist. Tritt einer dieser Fälle ein, dürft ihr einen anderen Zug der Deutschen Bahn nutzen. Ihr benötigt dafür keine Bestätigung eines Bahn-Mitarbeiters.

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Es gibt dabei aber einiges zu beachten:

  • Ihr dürft weiterhin nur mit Zügen der Deutschen Bahn reisen. Es ist also zum Beispiel nicht möglich, mit dem Sparpreis-Ticket in einem Flixtrain weiterzufahren.
  • Ein anderer DB-Zug kann genutzt werden. Habt ihr also zum Beispiel eine Fahrt mit Zugbindung in einem „IC“ gebucht und fällt diese aus, könnt ihr mit einem „ICE“ zu eurem Zielort fahren.
  • Es können auch teurere Verbindungen genommen werden, ohne einen Aufpreis bezahlen zu müssen.
  • Eine gebuchte Sitzplatzreservierung verfällt. Ihr müsst also für die neue Fahrt einen neuen Platz buchen. Die „geplatzte“ Reservierung könnt ihr euch zurückerstatten lassen.
  • Bekommt ihr die Fahrplanänderung rechtzeitig mit, könnt ihr auch einen früheren Zug nehmen.
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„Zugbindung aufgehoben“: Fahren am nächsten Tag oder früher?

Ob ihr auch an einem anderen Tag fahren könnt, wird bei der Deutschen Bahn nicht eindeutig formuliert. Der Support spricht davon, dass eine Fahrt mit dem entsprechenden Ticket nach Aufhebung der Zugbindung nur am gleichen Reisetag möglich ist.

Richtet man sich nach den allgemeinen Fahrgastrechten und Sparpreis-Bedingungen, könnte aber auch eine Fahrt bis 10 Uhr am Folgetag möglich sein.

Ist die Zugbindung aufgehoben, solltet ihr also nicht einfach einen Tag früher oder eine Woche später losfahren, als auf dem Fahr-Ticket ausgewiesen ist. Zudem solltet ihr nur die Strecke nehmen, die auch gebucht wurde. Ihr könnt aber eine neue Route mit geänderter Streckenführung zum Zielort nehmen. Ihr solltet aber kein komplett neues Ziel auswählen, das gar nicht auf der ursprünglich geplanten Route liegt.

Falls sich eure Reisepläne durch die Verspätung oder den Ausfall stark ändern, schildert euer Anliegen in einem Reisezentrum der Deutschen Bahn. Möglicherweise kann euer Ticket umgeschrieben und abgeändert werden, sodass ihr bei einer Kontrolle keine Schwierigkeiten bekommen solltet.

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