Anzeige
Anzeige
Für Links auf dieser Seite erhält GIGA ggf. eine Provision vom Händler, z.B. für mit oder blauer Unterstreichung gekennzeichnete. Mehr Infos.
  1. GIGA
  2. Tech
  3. Digital Life
  4. Elektronische Patientenakte verweigern – geht das?

Elektronische Patientenakte verweigern – geht das?

Nicht jeder will die elektropnische Patientenakte. (© IMAGO / Steinach)
Anzeige

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist als praktische Erleichterung gedacht, aber nicht jedem gefällt die Idee. Was ist das überhaupt? Braucht man die elektronische Patientenakte und ist sie verpflichtend, oder kann ich sie verweigern? Wir klären auf und nennen euch auch ihre eventuellen Nachteile.

 
Netzkultur
Facts 
Anzeige

Für viele die wichtigste Info vorab: Die elektronische Patientenakte ist eine „patientengeführte Akte“. Das bedeutet, ihr entscheidet, ob ihr das wollt oder nicht. Ihr könnt nicht gezwungen werden, so eine Akte anlegen zu lassen und braucht ihr nicht zu widersprechen, weil sie nur auf eure Anforderung hin erstellt wird.

Wofür gibt es die elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte soll alle relevanten Informationen über Erkrankungen. Behandlungen und Medikation der Patienten enthalten. Das erspart euch beispielsweise, bei einem Arztwechsel oder der Hinzuziehung eines Facharztes alle Akten als Kopien anzufordern oder Untersuchungen doppelt über euch ergehen zu lassen.

Anzeige

Nach einem Krankenhausbesuch kann euer Hausarzt etwa sehen, was gemacht wurde und bei der Einlieferung ins Krankenhaus sehen die behandelnden Ärzte, welche Erkrankungen ihr hattet, welche Medikamente ihr eventuell einnehmen müsst oder gegen was ihr allergisch seid.

Welche Vorteile oder Nachteile hat die elektronische Patientenakte?

  • Wer chronisch krank ist oder wegen einer Erkrankung häufig zwischen verschiedenen Ärzten wechselt, der erspart sich mit der elektronischen Patientenakte das Umherschleppen einer Papierakte.
  • Alle nötigen Diagnosen, neue Untersuchungsergebnisse sowie die Anamnese stehen jedem Arzt zu jeder Zeit zur Verfügung. Das spart auch Zeit, weil der postalische Austausch zwischen den Medizinern entfällt.
  • Die Sicherheit der elektronischen Patientenakte ist hoch und sie ist auch dann nicht gefährdet, wenn ihr euer Handy verliert.
  • Die Akte erfordert zwar nicht zwingend ein Smartphone, aber ohne das ist sie sehr umständlich im Handling.
  • Gerade ältere Patienten können von der Nutzung der App sowie den möglichen Freigaben und Einschränkungen stark überfordert sein. Es ist auch zu befürchten, dass sie von Ärzten aus Bequemlichkeit zur Zustimmung gedrängt werden.
Anzeige

Kann jeder alles in meiner digitalen Krankenakte sehen?

Der Patient hat die volle Kontrolle darüber, was in die Akte kommt und wer welchen Teil davon sehen darf. Er selbst gibt mit der Kombination aus seiner Versichertenkarte und einer PIN den Zugriff frei und kann diesen sogar zeitlich begrenzen, sodass der Arzt etwa nur einmal in die Akte sehen darf.

Der Versicherte kann selbst Dokumente in die elektronische Patientenakte einstellen und kann den Zugriff so regeln, dass bei einer Behandlung ausschließlich auf diese Dokumente zugegriffen werden kann.

Krankenkassen können und dürfen diese Akten nicht einsehen.

Wie regle ich den Zugriff auf meine Patientenakte?

Die Patienten steuern ihre elektronische Patientenakte entweder über eine „ePA-App“ oder können die Daten am Computer ihres Arztes bearbeiten.

Anzeige
  • Die App ist eine Leistung eurer Krankenkasse und ihr könnt sie entweder hier finden oder sie in eurem App-Store suchen, indem ihr etwa den Namen eurer Krankenkasse und „ePA“ eingebt.
  • Danach müsst ihr die ePA bei der Krankenkasse beantragen.
  • Anschließend registriert ihr euch in der App für die elektronische Patientenakte. Um dann auf die Akte zuzugreifen, könnt ihr entweder per NFC mit eurem Handy die Daten einlesen oder ihr verwendet eine Zwei-Faktor-Authentisierung.
  • Dann kann der Arzt eure ePA beim nächsten Besuch mit den gewünschten Daten füllen.
  • Ihr könnt mit der App die Inhalte der Akte sehen und auch festlegen, wer auf was zugreifen darf.

Wie sicher sind die Daten in der ePA?

Alle Daten in eurer elektronischen Patientenakte werden verschlüsselt und entweder durch die geschützte App oder eine entsprechende Anwendung bei eurem Arzt entschlüsselt, wenn sie gebraucht werden.

Anzeige

Die Daten liegen dabei nicht auf eurer Versichertenkarte, sondern auf einem Server des Unternehmens, das von der Bundesregierung mit dem Hosting beauftragt wurde. Wer eure Karte findet, hat also nicht automatisch Zugriff auf eure Daten.

Jeder Aufruf eurer Daten erfolgt über den zentralen Server, weshalb diese Abfragen genau protokolliert werden. Ihr könnt sehen, wer zu welcher was gesehen und welche Daten er geöffnet hat.

Bei einem Wechsel der Krankenkasse können die Daten in der ePA übrigens übertragen werden, da sie ja zentral auf einem Server liegen und nur eine Art Verfügungsberechtigung weitergegeben werden muss.

Ist eine elektronische Patientenakte ohne Smartphone möglich?

Wer kein Smartphone hat, kann die ePA trotzdem nutzen. Dazu muss er sie eben schriftlich oder telefonisch bei seiner Krankenkasse beantragen und eine Teilnahmeerklärung ausfüllen und unterschreiben.

Anschließend kann die Karte vom Arzt mit Daten gefüllt werden. Mit einer sogenannten „Vertreterregelung“ könnt ihr anderen Personen erlauben, die Akte für euch zu führen oder falls ihr einen Computer habt, könnt ihr sie auch dort öffnen. Dazu bedarf es dann allerdings eines Desktop Clients.

Ohne jegliche digitalen Geräte könnt ihr bereits in eurer Arztpraxis festlegen lassen, welche Berechtigungen ihr geben wollt. Das bestätigt ihr dann am Kartenterminal in der Praxis mit eurer Karte und eurer PIN.

Kann und muss ich eine ePA gegebenenfalls verweigern?

Die elektronische Patientenakte ist ein Angebot, keine Pflicht. Es existiert ein Opt-In-Verfahren, was bedeutet, dass man diese ePA selbst anfordern muss. Wer die Karte nicht beantragt, bekommt sie auch nicht.

Außerdem müsst ihr bedenken, dass ihr selbst bei einem Arztbesuch den Zugriff auf eure Daten mit der Kombination aus Versichertenkarte und PIN oder biometrischem Schlüssel freigeben müsst. Wenn ihr das nicht wollt, kann niemand auf die Daten zugreifen.

Es ist allerdings geplant, eine elektronische Patientenakte als Opt-Out-Version einzuführen. Das würde bedeuten, dass jeder automatisch eine solche Patientenakte bekommt und von sich aus widersprechen muss, falls er das nicht will.

Auch das ändert jedoch nichts daran, dass ihr selbst den Zugriff auf die Daten regelt und niemand die Akte öffnen kann, ohne dass ihr sie „aufschließt“.

Hat dir der Beitrag gefallen? Folge uns auf WhatsApp und Google News und verpasse keine Neuigkeit rund um Technik, Games und Entertainment.

Anzeige